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   LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96   

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https://dejure.org/1996,4821
LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,4821)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,4821)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 6 TaBV 2/96 (https://dejure.org/1996,4821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmervereinigung; Gewerkschaft der Kraftfahrer Deutschlands; Kraftfahrer; Tarifvertrag; Tariffähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3 Satz 1; TVG § 2
    Tariffähigkeit: Arbeitnehmervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.09.1991 - 1 BvR 453/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 TVG hinsichtlich der Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96
    2.2.2 Das Erfordernis der Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler lässt entgegen der Ansicht der GKD den Grundrechtsschutz für Koalitionen aus Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG nicht leer laufen und verhindert auch nicht das Hochkommen neuer Gewerkschaften und erschwert dies auch nicht übermäßig (BVerfG, Beschluss vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90 -, zu 1 der Gründe).

    Vielmehr müssen beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (BVerfG, Beschluss vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90 -, zu 1 der Gründe).

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96
    Für das Erfordernis der Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler hat sich auch nicht etwa dadurch eine Veränderung ergeben, dass das Bundesverfassungsgericht sein Verständnis der Koalitionsfreiheit in einem Beschluss vom 14. November 1995 (- 1 BvR 601/92 -, AP Art. 9 GG Nr. 80) dahingehend klargestellt hat, dass Art. 9 Abs. 3 GG nicht bloß einen Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung garantiert (zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie

    Auszug aus LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96
    Tariffähigkeit verlangt jedoch neben einer gewissen Leistungsfähigkeit auch Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler (BAG, Beschluss vom 16.01.1990 - 1 ABR 10/89 -, BAGE 64, 16 = AP § 2 TVG Nr. 39 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.11.1982 - 1 ABR 22/78

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96
    Zwar muss dafür mit Rücksicht auf die Bedeutung der Koalitionsfreiheit für den einzelnen Arbeitnehmer und seine Organisation bereits eine Prognose genügen (BAG, Beschluss vom 16.11.1982 - 1 ABR 22/78 -, AP § 2 TVG Nr. 32 zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 31.01.1985 - 6 ABR 25/82

    Erstattung von Schulungskosten für eine Schulungsveranstaltung eines

    Auszug aus LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96
    Die GKD ist derzeit (noch) nicht tariffähig, wie das Arbeitsgericht mit zutreffender Begründung im Einzelnen festgestellt hat (§ 543 Abs. 1 ZPO ; zur Anwendung dieser Vorschrift im Beschlussverfahren BAG, Beschluss vom 31.01.1985 - 6 ABR 25/82 -, AP 92 ArbGG 1979 Nr. 2 zu III der Gründe).
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